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   BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19   

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BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19 (https://dejure.org/2020,19160)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2020 - 6 AZR 321/19 (https://dejure.org/2020,19160)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 (https://dejure.org/2020,19160)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule in Niedersachsen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule in Niedersachsen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Detaillierte Tarifregelung zur Eingruppierung der Lehrkräfte der ehemaligen DDR in den TV-L; Fachliche Voraussetzungen für die Eingruppierung der Lehrkräfte der ehemaligen DDR nach dem TV-L

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule in Niedersachsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lehrereingruppierung; Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR; Tätigkeit im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule in Niedersachsen

  • rechtsportal.de

    Lehrereingruppierung; Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR; Tätigkeit im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule in Niedersachsen

  • datenbank.nwb.de

    Lehrereingruppierung - Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR - Tätigkeit im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 80
  • NZA-RR 2021, 25
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 27.08.2014 - 4 AZR 518/12

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 15; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 84/18

    Feststellungsinteresse - Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Anderenfalls müssen auch die weiteren Berechnungskriterien zum Gegenstand des Feststellungsantrags gemacht werden, damit nicht lediglich eine Vorfrage geklärt wird (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 - Rn. 15; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15 mwN) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 199/18

    Höhergruppierung in der Freistellungsphase eines

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Etwas anderes gilt, wenn lediglich die Entgeltgruppe, nicht aber die im Falle des Obsiegens zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 401/18 - Rn. 15; 18. September 2018 - 9 AZR 199/18  - Rn. 15 ; vgl. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 12.04.2016 - 6 AZR 284/15

    Eingruppierung nach AVR Diakonie - Auslegung des Richtbeispiels"

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Die Klägerin erstrebt gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (vgl. BAG 12. April 2016 - 6 AZR 284/15 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 19.10.2016 - 4 AZR 457/15

    Eingruppierung einer in einer Mensa tätigen Küchenhilfe in Teil IIEntgeltO TV-L

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    a) Die Tarifvertragsparteien wollten mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen (vgl. § 1 TV EntgO-L; zu anderen Tarifwerken zB BAG 11. Juli 2019 - 6 AZR 548/18 - Rn. 44; 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 25; 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 37) .
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    a) Die Tarifvertragsparteien wollten mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen (vgl. § 1 TV EntgO-L; zu anderen Tarifwerken zB BAG 11. Juli 2019 - 6 AZR 548/18 - Rn. 44; 19. Oktober 2016 - 4 AZR 457/15 - Rn. 25; 21. April 2010 - 4 AZR 750/08 - Rn. 37) .
  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 455/18

    Überbrückungsbeihilfe - zumutbares Angebot - Sicherungsfall

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Einseitige Auslegungen einer Tarifvertragspartei wie zB auch Rundschreiben oder von ihr erstellte Merkblätter sind jedoch keine Hilfsmittel der Tarifauslegung, wenn ihr Inhalt in den Tarifnormen - wie hier - keinen Ausdruck findet (BAG 5. September 2019 - 6 AZR 455/18 - Rn. 26) .
  • LAG Niedersachsen, 22.07.2019 - 8 Sa 563/18

    Eingruppierung einer ausgebildeten Lehrkraft an Gymnasien bei Unterricht an einer

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. Juli 2019 - 8 Sa 563/18 E - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • BAG, 12.03.2015 - 6 AZR 879/13

    Stufenaufstieg von Oberärzten im TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Aus diesem Grund steht auch der Rechtsgedanke des Vorrangs der Leistungsklage der Zulässigkeit der Feststellungsklage nicht entgegen (vgl. BAG 12. März 2015 - 6 AZR 879/13 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 305/10

    Eingruppierung einer Oberärztin (hier: Fachärztin für Innere Medizin)

    Auszug aus BAG, 16.07.2020 - 6 AZR 321/19
    Etwas anderes gilt, wenn lediglich die Entgeltgruppe, nicht aber die im Falle des Obsiegens zutreffende Entgeltstufe zwischen den Parteien streitig ist (BAG 25. Juni 2019 - 9 AZR 401/18 - Rn. 15; 18. September 2018 - 9 AZR 199/18  - Rn. 15 ; vgl. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 305/10 - Rn. 14) .
  • BAG, 11.07.2019 - 6 AZR 548/18

    Verkürzung der wöchentlichen Regelarbeitszeit nach § 9 Abs. 5MTV T-Systems

  • BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 401/18

    Eingruppierung - Überleitung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 205/20

    Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung iSd. TV-L

    Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer vorrangigen Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG 14. März 2019 - 6 AZR 339/18 - Rn. 20; 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 16 ff.) .

    Die Konstellation einer durch die Schulform oder vertraglich auf die Sekundarstufe I beschränkten Beschäftigung, welche nach Abs. 2 des Abschnitts 1 EntgO-L trotz der Lehramtsbefähigung für das Gymnasium zu einer niedrigeren Eingruppierung führt (vgl. hierzu Breier/Thivessen/Faber TV-L Entgeltordnung Teil D 5 EntgO-L Erl. 12.1 Stand August 2020 Rn. 139 ff.; vgl. auch BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 28 ff.) , liegt hier nicht vor.

  • BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 21/20

    Außertariflicher Arbeitnehmer - Anspruch auf tarifliche Abstandsklausel wahrende

    Insoweit erstrebt der Kläger rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 20 mwN) .
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 236/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Die Klägerin erstrebt gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts (vgl. hierzu BAG 18. Februar 2021 - 6 AZR 205/20 - Rn. 15, BAGE 174, 74; 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 20) .

    Anderenfalls hätten sie Regelungen getroffen, welche Eingruppierung bei fehlender Entsprechung erfolgen soll, da sie mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen wollten (vgl. § 1 TV EntgO-L; BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 28) .

    bb) Nach der unter Berücksichtigung der Wertungen der niedersächsischen Landesvorschriften vorzunehmenden Zuordnung entspricht die Tätigkeit nicht dem Lehramt an Realschulen (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) , sondern dem Lehramt an Gymnasien.

    Die Binnendifferenzierung innerhalb des Klassenverbands beinhaltet ohne die Festlegung von Pflichtstunden die Unterrichtung eines Teils der Schülerinnen und Schüler auf gymnasialem Niveau (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 42; vgl. auch den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums "Arbeitszeit der Lehrkräfte; Arbeitszeit der nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen" vom 10. Juli 1998 - 104-03 070/1(95) - [SVBl.

    Die Lehrkraft im Sekundarbereich I der IGS hat daher nicht nur den Stoff der Haupt- und Realschule, sondern auch den des Gymnasiums zu unterrichten (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) .

    Der integrative Ansatz steht der Einteilung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene Schulzweige entgegen (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 35) .

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 235/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Mit Schreiben vom 19. Juli 2020 beantragte er bei dem beklagten Land erfolglos "eine Höhergruppierung von E 10 auf E 13" mit der Begründung, eine "Eingruppierung von ... Tarifbeschäftigten, die die volle Lehrbefähigung für Gymnasien anerkannt bekommen haben und die im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule eingesetzt werden", sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - "rechtswidrig".

    Anderenfalls hätten sie Regelungen getroffen, welche Eingruppierung bei fehlender Entsprechung erfolgen soll, da sie mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen wollten (vgl. § 1 TV EntgO-L; BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 28) .

    bb) Nach der unter Berücksichtigung der Wertungen der niedersächsischen Landesvorschriften vorzunehmenden Zuordnung entspricht die Tätigkeit nicht dem Lehramt an Realschulen (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) , sondern dem Lehramt an Gymnasien.

    Die Binnendifferenzierung innerhalb des Klassenverbands beinhaltet ohne die Festlegung von Pflichtstunden die Unterrichtung eines Teils der Schülerinnen und Schüler auf gymnasialem Niveau (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 42; vgl. auch den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums "Arbeitszeit der Lehrkräfte; Arbeitszeit der nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen" vom 10. Juli 1998 - 104-03 070/1(95) - [SVBl.

    Die Lehrkraft im Sekundarbereich I der IGS hat daher nicht nur den Stoff der Haupt- und Realschule, sondern auch den des Gymnasiums zu unterrichten (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) .

    Der integrative Ansatz steht der Einteilung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene Schulzweige entgegen (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 35) .

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 237/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Mit Schreiben vom 20. Juli 2020 beantragte er bei dem beklagten Land erfolglos "eine Höhergruppierung von E10 auf E13" mit der Begründung, eine "Eingruppierung von ... Tarifbeschäftigten, die die volle Lehrbefähigung für Gymnasien anerkannt bekommen haben und die im Sekundarbereich I einer integrierten Gesamtschule eingesetzt werden", sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - "rechtswidrig".

    Anderenfalls hätten sie Regelungen getroffen, welche Eingruppierung bei fehlender Entsprechung erfolgen soll, da sie mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen wollten (vgl. § 1 TV EntgO-L; BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 28) .

    bb) Nach der unter Berücksichtigung der Wertungen der niedersächsischen Landesvorschriften vorzunehmenden Zuordnung entspricht die Tätigkeit nicht dem Lehramt an Realschulen (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) , sondern dem Lehramt an Gymnasien.

    Die Binnendifferenzierung innerhalb des Klassenverbands beinhaltet ohne die Festlegung von Pflichtstunden die Unterrichtung eines Teils der Schülerinnen und Schüler auf gymnasialem Niveau (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 42; vgl. auch den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums "Arbeitszeit der Lehrkräfte; Arbeitszeit der nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen" vom 10. Juli 1998 - 104-03 070/1(95) - [SVBl.

    Die Lehrkraft im Sekundarbereich I der IGS hat daher nicht nur den Stoff der Haupt- und Realschule, sondern auch den des Gymnasiums zu unterrichten (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) .

    Der integrative Ansatz steht der Einteilung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene Schulzweige entgegen (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 35) .

  • BAG, 18.02.2021 - 6 AZR 702/19

    Stufenzuordnung - Tabellenwechsel

    Das setzt bei einem auf die Feststellung der Rechtsgrundlage für die Vergütung gerichteten Antrag jedenfalls voraus, dass über weitere Faktoren, die die Vergütungshöhe bestimmen, kein Streit besteht und die konkrete Bezifferung dann lediglich eine Rechenaufgabe ist, die von den Parteien ebenso unstreitig durchgeführt werden kann wie die Umsetzung der weiteren Zahlungsmodalitäten (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 16 ff.) .
  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 238/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

    Der Kläger erstrebt gegenwärtige rechtliche Vorteile in Form eines höheren Entgelts (vgl. hierzu BAG 18. Februar 2021 - 6 AZR 205/20 - Rn. 15, BAGE 174, 74; 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 20) .

    Anderenfalls hätten sie Regelungen getroffen, welche Eingruppierung bei fehlender Entsprechung erfolgen soll, da sie mit der ausdifferenzierten Gestaltung des TV EntgO-L erkennbar eine vollständige Regelung der Eingruppierung der Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen schaffen wollten (vgl. § 1 TV EntgO-L; BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 28) .

    bb) Nach der unter Berücksichtigung der Wertungen der niedersächsischen Landesvorschriften vorzunehmenden Zuordnung entspricht die Tätigkeit nicht dem Lehramt an Realschulen (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) , sondern dem Lehramt an Gymnasien.

    Die Binnendifferenzierung innerhalb des Klassenverbands beinhaltet ohne die Festlegung von Pflichtstunden die Unterrichtung eines Teils der Schülerinnen und Schüler auf gymnasialem Niveau (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 42; vgl. auch den Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums "Arbeitszeit der Lehrkräfte; Arbeitszeit der nach dem TV-L beschäftigten Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen" vom 10. Juli 1998 - 104-03 070/1(95) - [SVBl.

    Die Lehrkraft im Sekundarbereich I der IGS hat daher nicht nur den Stoff der Haupt- und Realschule, sondern auch den des Gymnasiums zu unterrichten (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 39) .

    Der integrative Ansatz steht der Einteilung der Schülerinnen und Schüler in verschiedene Schulzweige entgegen (BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 35) .

  • LAG Niedersachsen, 11.10.2022 - 11 Sa 197/22

    Eingruppierung; Lehrkraft; Lehrbefähigung für Gymnasien; Integrierte

    Abschnitt 1 Ziffer 2 Satz 1 und Satz 3 lit. b) der Anlage EntgO-L seien hier nicht einschlägig, weil die IGS kein Schulzweig, sondern eine Schulform sei, die auch nicht in Schulzweigen untergliedert sei (vgl. BAG 6 AZR 321/19).

    Die tarifrechtlichen Fragen zur Auslegung des Abschnitts 1 der Anlage zum TV-EntgO-L sei auch vom Bundesarbeitsgericht bisher nicht entschieden worden, insbesondere nicht in der Entscheidung 6 AZR 321/19.

    Zu der vorliegenden Fallkonstellation liege eine höchstrichterliche Entscheidung vor, nämlich das Urteil des BAG - 6 AZR 321/19.

    Allerdings existiert eine gesonderte Lehrerausbildung und ein gesondertes Lehramt für Gesamtschulen in N. nicht (so auch BAG 16.7.20, 6 AZR 321/19, ZTR 2020, 696).

    Die Feststellung, dass die Tätigkeit an einer IGS generell einer Lehrerausbildung bzw. dem Lehramt für die (Haupt- und) Realschule entspricht, lässt sich aufgrund des integrativen Charakters nicht treffen (vgl. BAG 6 AZR 321/19).

    b) Eine Mischtätigkeit im Sinn der Vorbem. Nr. 2 zum Abschnitt 1 liegt beim Einsatz in einer IGS ebenfalls nicht vor (BAG 6 AZR 321/19).

  • BGH, 22.07.2021 - VII ZR 113/20

    Negative Feststellungsklage betreffend die Feststellung des Nichtbestehens von

    c) Soweit die Beklagte für ihre Auffassung, die Rechtskraft der Entscheidung über die negative Feststellungsklage müsse weitere gerichtliche Auseinandersetzungen über die zwischen den Parteien strittigen Fragen um denselben Fragenkomplex ausschließen, zahlreiche höchstrichterliche Entscheidungen anführt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 173/05 Rn. 10, NJW-RR 2006, 1620; Urteil vom 8. Februar 2006 - IV ZR 131/05 Rn. 14, NJW-RR 2006, 678; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, BGHZ 126, 368, juris Rn. 28; Urteil vom 23. September 1987 - IVa ZR 59/86, NJW 1988, 774, juris Rn. 11; BAG, Urteil vom 26. August 2020 - 7 AZR 345/18 Rn. 21, NZA-RR 2021, 206; Urteil vom 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 Rn. 16, ZTR 2020, 696; Urteil vom 13. Februar 2020 - 6 AZR 208/19 Rn. 24, NZA 2020, 1108 - Parallelentscheidung zu 6 AZR 146/19, BAGE 169, 362; Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 54/19 Rn. 12, NJW 2020, 1613; Urteil vom 7. Februar 2019 - 6 AZR 84/18 Rn. 15, NJW 2019, 1833; Urteil vom 20. Februar 2018 - 1 AZR 361/16 Rn. 9, NJW 2018, 1629; Urteil vom 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 Rn. 15, NZA-RR 2015, 211 und BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 Rn. 16, NJW-RR 2006, 1485), betreffen diese ganz überwiegend die Frage, wann ein Feststellungsinteresse für eine positive Feststellungsklage zu bejahen ist.
  • BAG, 10.11.2021 - 10 AZR 256/20

    Zuschlag für Dauernachtarbeit von Zeitungszustellern

    Sie können die konkrete Berechnung der Zahlungsansprüche ohne Weiteres selbst durchführen (vgl. BAG 16. Juli 2020 - 6 AZR 321/19 - Rn. 16) .
  • BAG, 22.02.2024 - 6 AZR 133/23

    KraftfahrerTV Bund - Stufenzuordnung - einschlägige Berufserfahrung

  • LAG Niedersachsen, 11.10.2022 - 11 Sa 196/22

    Eingruppierung; Lehrkraft; Quereinsteiger; Lehrbefähigung für Gymnasien;

  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

  • BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22

    Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen

  • BAG, 25.05.2022 - 4 AZR 331/20

    Höhergruppierung einer Lehrkraft

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

  • BAG, 29.06.2022 - 6 AZR 411/21

    Garantiebetrag - Endstufe der Entgeltgruppe - TVöD (VKA)

  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 365/20

    Eingruppierung eines Elektronikers bei der Wasserstraßen- und

  • BAG, 24.06.2021 - 5 AZR 529/20

    Tarifliche Alterssicherung - Zuschläge für Spät- und Nachtarbeit

  • BAG, 15.07.2021 - 6 AZR 561/20

    Vorweggewährung von Stufen im TV-H - Abschmelzen bei Stufenaufstieg?

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2023 - 2 Sa 40/23

    Eingruppierung - Höhergruppierung - Eingruppierungsfeststellungsklage -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.08.2022 - 25 Sa 1526/21

    Eingruppierung - höherwertige Tätigkeit - rückwirkende, dauerhafte Zuweisung -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 211/20

    Dynamische Bezugnahme auf Verbandstarifvertrag - Verbandsaustritt Arbeitgeber -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2021 - 5 Sa 355/20

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Gleichstellungsabrede -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2021 - 6 Sa 204/20

    Stufenfeststellungsklage - Schuldienst - Ununterbrochene Stufenlaufzeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 312/20

    Eingruppierung eines Transportation Assistent bei den

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